Steuerberatung

Steuererklärungen

Finanz- und Lohnbuchführung, Jahresabschluss sowie Steuererklärung sind die Grundlagen der Tätigkeit des Steuerberaters. Für unsere Mandanten bearbeiten wir diese Gebiete kompetent und zuverlässig.

Selbstverständlich führen wir für unsere Mandanten darüber hinaus auch die erforderlichen Rechtsbehelfsverfahren oder Verhandlungen über die Stundung oder den Erlass von Steuerforderungen.


Jahresabschluss

Die Erstellung von Jahresabschlüssen für Unternehmen jeder Rechtsform – vom Einzelunternehmen, dem Freiberufler über Personengesellschaften und Sozietäten von Freiberuflern bis hin zur Kapitalgesellschaft – sind unser täglich Brot. Darüber hinaus bearbeiten wir aber auch Besonderheiten wie z.B.:

 

  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen für Vereine
  • Erstellung von Jahresabschlüssen im Konzern einschließlich Konsolidierung
  • Erstellung von „Plan-Jahresabschlüssen“, Zwischenabschlüssen, Abfindungsbilanzen etc.


Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Mit unseren qualifizierten und engagierten Mitarbeitern betreuen wir in diesem „Kernbereich“ unserer steuerlichen Tätigkeit Unternehmen jeder Größenordnung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, auch vor Ort bei Ihnen im Unternehmen.

Bei Spezialfragen der Buchführung beraten wir sie gerne und finden maßgeschneiderte Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen.

Steuerstrategien / Steuergestaltung

Das deutsche Steuerrecht unterliegt einem permanenten Wandel. Es ist daher unerlässlich, nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch steuerrechtlich langfristige Planungen und Strategien für Ihr Unternehmen zu entwickeln und diese an diese an das jeweils aktuelle Steuerrecht anzupassen. Hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unternehmenssteuern

Sämtliche Steuern, die Ihr Unternehmen betreffen, werden von unserem Team betreut. Dabei ist unser Anspruch, die optimale Lösung für Sie zusammen mit Ihnen zu erarbeiten.

Gründungsberatung

Bei der Gründung Ihres Unternehmens beraten wir Sie umfassend hinsichtlich Rechtsformwahl, Steuergestaltung und betriebswirtschaftlicher Rahmenbedingungen. 
So wird die Basis für eine gesunde Unternehmensentwicklung geschaffen.

Beratung bei der Wahl der Rechtsform

Die ideale Rechtsform für ein Unternehmen gibt es leider nicht. Es ist eine Vielzahl individueller Gegebenheiten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, steuerlicher, organisatorischer und rechtlicher Aspekte zu beachten, um für Ihr Unternehmen die optimale Rechtsform zu finden.

Wir beraten Sie unter sorgfältiger Abwägung aller relevanten Aspekte bei der Wahl der richtigen Rechtsform und Organisation für Ihr Unternehmen.

Unternehmensnachfolge

Durch den regelmäßigen und engen Kontakt zu unseren Mandanten kennen wir sein Unternehmen, die internen Strukturen sowie seine Stärken und Schwächen genau. Auch seine persönlichen Interessen und Wünsche und die seiner Familienmitglieder sind uns bekannt.

Wir können deshalb auch bei der langfristigen Planung zur Sicherung der Unternehmensnachfolge kompetent in steuerlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht beraten.

Erbschaftsteuerrecht

Die Auseinandersetzung der Erben und Vermächtnisnehmer über der Erbmasse verläuft nicht immer harmonisch und ohne Probleme. Häufig sind eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Aspekte zu beachten, vor allem dann, wenn Anordnungen des Erblassers nicht mit den vorhandenen Gegebenheiten übereinstimmen und sich hieraus steuerlich problematische Konstellationen ergeben.
Darüber hinaus bewerten wir das Vermögen des Erblassers für Zwecke der Erbauseinandersetzung und der Ermittlung der anfallenden Erbschaftsteuer.

Betreuung bei Betriebsprüfungen

Die steuerliche Aussenprüfung ist für viele Firmen mit Unwägbarkeiten verbunden. Wir vertreten Sie in den Verhandlungen mit dem Betriebsprüfer und tragen dazu bei, daß die Betriebsprüfung ihren Schrecken verliert.


Vertretung gegenüber Finanzbehörden

Wir beraten und vertreten in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden, aber auch vor dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.